AGB - Network Of Vehicles Operations KLG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Network Of Vehicles Operations KLG

Stand: 06. Januar 2026 - Letzte Aktualisierung unserer AGB.

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Network Of Vehicles Operations KLG (nachfolgend "NOVO" genannt) und ihren Kunden im Rahmen von Fahrzeugreinigungs-, Pflege-, Lackierungs-, Tuning- und anderen damit verbundenen Dienstleistungen. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen akzeptiert der Kunde diese AGB.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für unsere Dienstleistungen richten sich nach unserem aktuellen Preisverzeichnis. Fahrzeugreinigungen beginnen ab CHF 50.00 und können je nach Aufwand variieren. Zusätzliche Dienstleistungen wie Lackierung, Tuning etc. werden gesondert angeboten und entsprechend berechnet. Die Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung und ist innerhalb von 10 Tagen nach Erbringung der Dienstleistung fällig. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, da NOVO nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

3. Garantie und Haftung

NOVO gewährt eine Garantie von 30 Tagen auf alle durchgeführten Arbeiten. NOVO haftet für Mängel und Schäden, die auf Fehler von NOVO zurückzuführen sind. Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung oder Pflege des Fahrzeugs seitens des Kunden verursacht wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen. Im Garantiefall werden die entsprechenden Arbeiten kostenlos nachgebessert. Ausserhalb der Garantiezeit bietet NOVO Beratung und Unterstützung gegen angemessene Gebühr an.

4. Durchführung der Arbeiten

Alle Arbeiten werden von qualifiziertem Fachpersonal professionell und mit höchster Sorgfalt durchgeführt. NOVO behandelt das Fahrzeug mit der gleichen Sorgfalt, als wäre es das eigene. Sollten dennoch Probleme auftreten, steht NOVO jederzeit zur Verfügung, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

5. Lackierarbeiten und Oberflächenbehandlungen

Lackierarbeiten und Behandlungen von Oberflächen wie Chrommaterial und weiteren Materialien erfolgen auf eigene Verantwortung des Kunden. NOVO informiert und berät den Kunden umfassend über die Haltbarkeit und Sinnhaftigkeit der gewünschten Arbeiten. Auf Wunsch des Kunden werden die Arbeiten durchgeführt, wobei dieser stets über potenzielle Folgen informiert wird. Jegliche Schäden oder Veränderungen an den behandelten Oberflächen, die auf unsachgemässe Nutzung oder Pflege seitens des Kunden zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Garantie.

6. Verwendung von Kundenfotos für Marketingzwecke

Fotos von durchgeführten Arbeiten und Fahrzeugen können zu Marketingzwecken verwendet werden. Zur Wahrung des Datenschutzes und der Privatsphäre werden Kennzeichen und sonstige private Gegenstände im Fahrzeug zensiert. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit der Veröffentlichung solcher Bilder einverstanden.

7. Haftungsausschluss

NOVO übernimmt keine Haftung für Verletzungen der Schweizer Strassenverkehrsordnung oder anderer rechtlicher Bestimmungen seitens des Kunden. Der Kunde ist sich seiner Handlungen bewusst und trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Zusammenhang mit seinem Fahrzeug.

8. Eintragung und Haftung bei Fahrzeugmodifikationen

Vor Beginn eines Auftrags informieren wir unsere Kunden ausführlich über die geltenden Gesetze und Vorschriften, die mit der Eintragung von Fahrzeugmodifikationen in den Fahrzeugausweis in Verbindung stehen. Es liegt jedoch in der alleinigen Verantwortung des Kunden bzw. des Fahrzeughalters und/oder Auftraggebers, sämtliche erforderlichen Schritte gemäss den Anforderungen des Strassenverkehrsgesetzes (StVG) eigenständig durchzuführen. Dies umfasst die Eintragung von Fahrzeugmodifikationen in den Fahrzeugausweis sowie den möglichen Erwerb von Modifikationen mit oder ohne Gutachten. NOVO übernimmt keine Haftung dafür, ob eine Modifikation in den Fahrzeugausweis eingetragen werden kann, unabhängig davon, ob ein Gutachten vorliegt oder nicht.

8.1. CH-Materialgutachten und besondere Modifikationen

Beim Kauf eines CH-Materialgutachtens für Anbauteile wie Diffusoren, Heckspoileransätze oder Frontdiffusoren kann NOVO keine Garantie für eine reibungslose Eintragung der Modifikationen in den Fahrzeugausweis geben. Dies betrifft insbesondere:
  • Anbauteile mit scharfen Kanten, die gegebenenfalls abgerundet werden müssen.
  • Anbauteile im Frontbereich von Fahrzeugen ab dem Baujahr 2008, die eine Fussgängerschutzprüfung erfordern. Wir empfehlen, dies im Vorfeld beim zuständigen Strassenverkehrsamt (STVA) zu prüfen.
Die Kosten für die Erstellung von Gutachten oder Dokumenten sind auch im Falle einer nicht erfolgreichen Eintragung vom Kunden zu tragen und werden nicht rückerstattet. Auf ausdrücklichen Wunsch unterstützt NOVO den Kunden gerne beratend und übernimmt die Eintragung in den Fahrzeugausweis sowie alle erforderlichen Formalitäten.

9. Reifen, Felgen und Materialbestellungen

9.1. Garantie und Gewährleistung

Für bei NOVO erworbene oder beschaffte Reifen, Felgen sowie sonstige Materialien, Ersatz- und Zubehörteile gelten ausschliesslich die Garantie-, Gewährleistungs- und Rückgabebestimmungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. NOVO übernimmt keine weitergehenden Garantien oder Zusicherungen.

9.2. Rückgabe und Umtausch

Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nur im Rahmen der vom Hersteller oder Lieferanten gewährten Bedingungen. Insbesondere sind montierte, benutzte oder kundenspezifisch bestellte Reifen, Felgen oder Materialien von der Rückgabe ausgeschlossen.

9.3. Kostenregelung

Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Rückgabe, Umtausch oder Garantieabwicklung, insbesondere Versand-, Transport-, Prüf-, Demontage- und Montagekosten, werden vollumfänglich vom Kunden getragen, sofern der Mangel nicht nachweislich auf eine fehlerhafte Lieferung oder Montage durch NOVO zurückzuführen ist.

9.4. Haftungsausschluss

NOVO haftet nicht für Material-, Produktions- oder Konstruktionsfehler von gelieferten Produkten, sofern diese nicht auf eine unsachgemässe Montage oder Behandlung durch NOVO zurückzuführen sind.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von NOVO. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.